Wissenswertes über Möglichkeiten zur privaten Vorsorge

🔎 Wie kann ich selbst Vorsorge treffen?

Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung können Sie frühzeitig festlegen, wer im Ernstfall für Sie entscheiden darf und wie Ihre Wünsche umgesetzt werden sollen. Diese Dokumente helfen dabei, eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden oder zumindest nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

👉 Wichtig:
Bei der Erstellung ist es sinnvoll, sich von einem Experten beraten zu lassen, um rechtliche Fehler zu vermeiden. Die Originale sollten sicher aufbewahrt werden – idealerweise bei einer Vertrauensperson.

🎤 Vorträge zu Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Ich halte regelmäßig Vorträge zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Raum Würzburg sowie in ganz Bayern oder angrenzende Bundesländer.

👉 Aktuell sind keine Termine geplant.

Wenn Sie Interesse an einem Vortrag haben, können Sie mich jederzeit kontaktieren.

🤝 Beratung & Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente

Ich unterstütze Sie persönlich bei:

  • der Erstellung einer Vorsorgevollmacht 
  • der Ausarbeitung einer Patientenverfügung 
  • der Betreuungsverfügung

👉 Individuelle Beratung – Preis auf Anfrage

Sonderkonditionen biete ich für Vorträge für:

  • Vereine  
  • Sozialverbände  
  • Einrichtungen  
  • Unternehmen  
  • Kommunen  

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👉 Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Angebot oder Beratungsgespräch.

Die Patientenverfügung

Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.  

Die Patientenverfügung bezieht sich ausschließlich auf ärztliche Maßnahmen. Sie können darin festlegen, welche künftigen ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen oder auch verbieten (z. B. künstliche Beatmung oder lebensverlängernde Maßnahmen) und für welche Situationen diese gelten soll, sofern Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die Patientenverfügung sollte zusätzlich dem Hausarzt übergeben werden.

Die Vorsorgevollmacht

Sie bestimmen selbst eine Person, die Sie im Ernstfall rechtlich vertritt.  

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine von Ihnen bestimmte Person, Sie im Fall der eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten Bereichen zu vertreten. Dazu zählen alle erdenklichen Rechtsgeschäfte wie Bankgeschäfte, Verwaltung des Vermögens oder Abschlüsse von Verträgen. Grundsätzlich sollte eine Vorsorgevollmacht schriftlich erteilt werden. Für die bevollmächtigten Rechtsgeschäfte wird kein gesetzlicher Betreuer bestellt, es erfolgt dann allerdings auch keine Kontrolle durch das Amtsgericht.

Die Betreuungsverfügung 

Sie geben dem Gericht vor, wen es im Betreuungsfall als Betreuer einsetzen soll. 

In einer Betreuungsverfügung nach § 1816 Abs. 2 BGB benennen Sie eine Person, die Sie im Betreuungsfall in gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen vertreten soll. Darin kann ebenfalls bestimmt werden, welche Personen als gesetzliche Betreuer ausgeschlossen sind. Ein Vorteil ist, dass dieses Instrument erst greift, wenn es erforderlich ist. Anders als in der Vorsorgevollmacht geht es hier darum nicht nur die Auswahl des Betreuers zu treffen, sondern auch dessen Wirken zu beeinflussen. Die Wünsche des Betreuten müssen respektiert werden.

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