Die Aufgabenkreise eines Betreuers

Die Aufgabenkreise werden durch das Betreuungsgericht im Beschluss festgelegt. Der früher gern genommene Satz „umfasst alle Angelegenheiten“ ist der Betreuungsrechtsreform ab 01.01.2023 zum Opfer gefallen und darf nicht mehr genutzt werden. Die einzelnen Aufgabenkreise sind zu benennen und können durch das Betreuungsgericht beliebig detailliert werden. Die gängigsten Aufgabenkreise sind:

Vermögenssorge

Mit diesem Aufgabenkreis regelt der Betreuer alle finanziellen Angelegenheiten d. Betreuten. Dies erfordert hauptsächlich Kontakt mit der Bank, aber auch Schuldenregulierung und/oder Begleitung im Insolvenzverfahren in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter

Wohnungsangelegenheiten

Mit diesem Aufgabenkreis regelt der Betreuer alle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation d. Betreuten zu tun haben. Hier besteht hauptsächlich Kontakt mit dem Vermieter oder Energielieferanten (Nebenkosten). Gleiches gilt auch, wenn d. Betreute selbst der Vermieter ist, in der Vertretung gegenüber den Mietern. Hier besteht eine große Schnittmenge mit der Vermögenssorge. Bspw. kann in der rechtlichen Vertretung Kontakt mit dem Mieter/Vermieter bestehen, obwohl dieser Aufgabenkreis gar nicht zugeteilt wurde. Mietzahlungen kann man auch der Vermögenssorge zusprechen 

Aufenthaltsbestimmung

Mit diesem Aufgabenkreis regelt der Betreuer alle Angelegenheiten, die mit dem Aufenthalt d. Betreuten zu tun haben. Die Nähe zum Aufgabenkreis freiheitsentziehende Unterbringung ist durchaus erkennbar. Hier geht es bspw. um einen Umzug in ein Wohnheim, freiwillige Einweisung in ein Krankenhaus

Freiheitsentziehende Maßnahmen/Unterbringung

Mit diesem Aufgabenkreis hat der Betreuer das Recht, freiheitsentziehende Maßnahmen bzw. Unterbringung zu beantragen und (nach Genehmigung per Beschluss) diese durchzusetzen.

Öffnen der Post im Rahmen
der Aufgaben

Mit diesem Aufgabenkreis hat der Betreuer das Recht erhalten, die Post d. Betreuten zu öffnen, aber auch umzuleiten oder einen Nachsendeauftrag zu erteilen.

Vertretung gegenüber Behörden, Renten und Sozialleistungsträgern

Mit diesem Aufgabenkreis regelt der Betreuer alle Angelegenheiten rund um den Kontakt mit Behörden. Diese Aufgaben sind in den einzelnen Aufgabenkreisen bereits mit eingeschlossen, werden aber tatsächlich fast immer separat mit aufgeführt, um keine Lücken in der rechtlichen Vertretung zu bekommen.

Gesundheitssorge

Mit diesem Aufgabenkreis regelt der Betreuer alle Angelegenheiten im Bereich der Medizin, Pflege oder Versorgung. Dies erfordert hauptsächlich Kontakt mit Ärzten oder Pflegediensten, aber auch mit Krankenkassen (Krankenversicherungsschutz) oder Rehaträgern

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